1.
Geschäftlicher Zweck und Anschrift
Das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg ist die dem Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg nachgeordnete obere Vermessungsbehörde. Das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg wird als "Landesbetrieb Vermessung" nach § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO) geführt. Sitz des Landesvermessungsamts Baden-Württemberg ist die Landeshauptstadt Stuttgart. Die Anschrift des Landesvermessungsamts Baden-Württemberg lautet:
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Landesvermessungsamt
Baden-Württemberg |
Telefon
Kartenvertrieb: 0711/123-2831 |
2.
Geltung
Sämtliche Dienste, Leistungen und Lieferungen des Landesvermessungsamts Baden-Württemberggegenüber dem Vertragspartner erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen.
3.
Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn eine Bestellung des Käufers schriftlich oder elektronisch per E-Mail bestätigt worden ist. Insbesondere gilt:
3.1 Anträge auf Abgabe von Daten des Liegenschaftskatasters
Die Übermittlung von Daten des Liegenschaftskatasters (z.B. Auszüge aus dem Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB), der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK), aus Rissen, Flurkarten oder sonstigen Karten und Darstellungen) erfolgt nach Maßgabe des § 14 Vermessungsgesetz (VermG).
3.2 Bestellung
von Geodaten, Nutzungsrechten und Nutzungsbedingungen
Das Landesvermessungsamt räumt auf Antrag Nutzungsrechte an topographischen und thematischen Karten, Luftbildern, Druckschriften und digitalen topographisch-kartographischen Daten ein. Es gilt hierfür ausschließlich "Teil B der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landes Baden-Württemberg für die Einräumung von Nutzungsrechten an Basisinformationen der Landesvermessung des Landesvermessungsamts Baden-Württemberg". Für die Einräumung von Nutzungsrechten an Daten des Bodensee-Geodatenpools gilt ausschließlich „Teil C der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Landes Baden-Württemberg für die Einräumung von Nutzungsrechten an den Daten des Bodensee-Geodatenpools“.
4.
Preise, Entgelte und Gebühren
Für die Dienste, Leistungen und Lieferungen des
Landesvermessungsamts Baden-Württemberg werden Preise, Entgelte und Gebühren
festgesetzt. Die Gebühren richten sich nach dem Landesgebührengesetz (LGebG) und der Verordnung der Landesregierung über die
Festsetzung der Gebührensätze für Amtshandlungen der staatlichen Behörden
(Gebührenverordnung - GebVO). Preise und Entgelte
richten sich nach dem jeweils aktuellen Produktverzeichnis.
Die Preise, Entgelte und Gebühren enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer,
soweit ihre Erhebung für den Verkauf bestimmter Produkte und Dienstleistungen
vorgeschrieben ist. Die Umsatzsteuer wird in der gesetzlichen Höhe am Tag der
Rechnungsstellung gesondert auf der Rechnung bzw. auf dem Gebührenbescheid
ausgewiesen. Sollte eine gesetzliche Umsatzsteuererhöhung nach der letzten
Aktualisierung der Internetseiten bzw. des Produktverzeichnisses erfolgen, ist
das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg zur Berechnung des neuen
Umsatzsteuersatzes berechtigt.
Die genannten Preise für Karten, Druckschriften und CD-ROMs sind für
Wiederverkäufer beim Verkauf an Letztabnehmer
verbindlich, soweit nicht das Buchpreisbindungsgesetz Ausnahmen zulässt oder
die Preisbindung beendet worden ist. Wiederverkäufer erhalten gegebenenfalls
Rabatte nach besonderen Richtlinien.
5.
Versandbedingungen
Der Versand erfolgt auf Kosten des Bestellers. Porto- und Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Ist der Kunde Unternehmer, so erfolgt der Versand auf Gefahr des Kunden.
6.
Verfügbarkeitsvorbehalt
Sollte das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Ware oder Dienstleistung nicht mehr beim Landesvermessungsamt verfügbar ist, kann das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg vom Vertrag zurücktreten, wenn er den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert. Bereits erhaltene Zahlungen werden umgehend nach einem Rücktritt vom Vertrag erstattet.
7.
Rechte des Kunden bei Mängeln
Das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg führt die Karten und Daten mit der zur Erfüllung seiner öffentlichen Aufgaben erforderlichen Sorgfalt. Er übernimmt jedoch keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Karten und Daten.
Festgestellte Fehler sollen dem Landesvermessungsamt Baden-Württemberg unverzüglich mitgeteilt werden. Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Ware umgehend nach Empfang der Lieferung auf Vollständigkeit und etwaige offensichtliche Mängel zu überprüfen und spätestens 14 Tage nach Zugang eine Mängelanzeige abzusenden. Bei versteckten Mängeln ist die Mitteilung umgehend nach Feststellung des versteckten Mangels innerhalb von 12 Monaten nach Empfang der Lieferung vorzunehmen.
Im Falle einer rechtzeitigen und begründeten Mängelanzeige stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Schadensersatz kann der Kunde jedoch nur verlangen, wenn er den Mangel innerhalb von 12 Monaten nach Empfang der Lieferung angezeigt hat. In diesem Fall wird ein Schaden nur erstattet, wenn das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht oder schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt haben. Das Landesvermessungsamt haftet im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet, nicht für entgangenen Gewinn oder für Schäden, die durch fehlende Nutzungsmöglichkeiten oder Datenverluste entstanden sind. Die genannten Haftungseinschränkungen gelten nicht für Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch das Landesvermessungsamt Baden-Württemberg, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.
Zahlungsbedingungen
Rechnungsbeträge sind nach Zugang der Rechnung sofort fällig und innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit zu bezahlen. Geldforderungen können auch durch Nachnahme, Vorauskasse oder im Wege der Einzugsermächtigung erhoben werden. Der Landesbetrieb Vermessung behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur bei Vorauszahlung des Kaufpreises. Ein Abzug von Skonto ist nicht zulässig.
Bei Zahlungsverzug werden gemäß § 288 BGB gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz geltend gemacht, gegenüber Unternehmern in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz.
Überweisungen sind auf das Konto des Landesvermessungsamts Baden-Württemberg, Kto-Nr. 600 015 08 bei der Deutschen Bundesbank Filiale Stuttgart (BLZ 600 000 00) gutzuschreiben. Die Zahlung in bar oder mit Scheck ist möglich.
Der Kunde kann andere Liefervereinbarungen nicht vereinbaren. Die Zahlungsbedingungen (Fälligkeit, Zahlung, Säumniszinsen etc.) für Verwaltungsgebühren für Amtshandlungen des Landesvermessungsamt Baden-Württembergrichten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des LGebG. Die Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben.
9.
Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Liefergegenständen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung beim Landesbetrieb Vermessung.
10. Datenschutz
Die Anschrift des Kunden darf in der EDV des Landesvermessungsamt Baden-Württemberggespeichert werden. Die Behandlung der überlassenen Daten erfolgt in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Bundes- und des Landesdatenschutzgesetzes. Darüber hinausgehende persönliche Daten werden nur dann gespeichert bzw. gelöscht, wenn der Kunde dies verlangt. Hierzu genügt eine kurze Nachricht an den Landesbetrieb Vermessung.
11. Verpflichtung
des Kunden zur Geheimhaltung seiner Zugangskennung
Der Kunde verpflichtet sich, das persönliche Passwort zu seiner Zugangskennung sorgfältig und vor dem Zugriff Dritter geschützt aufzubewahren sowie es vor Verlust und Missbrauch zu schützen. Der Kunde stellt den Landesbetrieb Vermessung von Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die durch die Verletzung vorstehender Pflichten entstehen.
12. Anwendbares
Recht und Gerichtstand; ladungsfähige Anschrift
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland bzw. des
Landes Baden-Württemberg, auch wenn aus dem Ausland bestellt wird. Das
Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11. April 1988 über den
internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Lieferungen und
Leistungen ist die Landeshauptstadt Stuttgart oder ein anderer gesetzlicher
Gerichtsstand nach Wahl des Landesbetriebs Vermessung, soweit der Kunde
Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches oder eine Körperschaft des
öffentlichen Rechts ist oder in der Bundesrepublik Deutschland keinen
allgemeinen Gerichtsstand hat und in dem Fall, dass der im Klageweg in Anspruch
zu nehmende Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen
Aufenthalt aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Die ladungsfähige Anschrift des Landesvermessungsamt Baden-Württemberg lautet:
Landesvermessungsamt Baden-Württemberg, vertreten durch den Präsidenten des
Landesvermessungsamts, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart.
13. Salvatorische Klausel
Sollte ein nicht wesentlicher Teil eines Vertrages unter diesen Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen davon nicht berührt.
14. Für Verbraucher gelten die folgenden Besonderen Informationen.
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Besondere Informationen
für Verbraucher Verbraucher ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. 1. Belehrung über das
gesetzliche Widerrufsrecht Widerrufsrecht: Wenn Sie Verbraucher sind und das
Vertragsverhältnis unter ausschließlicher Benutzung von
Fernkommunikationsmitteln (Internet, Telefon, Brief, Katalog, E-Mail, Fax
usw.) entstanden ist, so können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von
einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt bei Warenlieferungen
mit dem Eingang der Sache bei Ihnen. Bei Dienstleistungen beginnt die Frist
mit dem Tage des Vertragsschlusses. Die Frist beginnt frühestens mit dem
Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die
rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an: Landesvermessungsamt
Baden-Württemberg, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart Die
Rücksendung erfolgt auf Gefahr des Landesbetriebs Vermessung. Die Kosten der
Rücksendung von Waren bis zu einem Bestellwert von 40 € sind von Ihnen zu
tragen, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten
Ware. Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die
beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene
Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie dem Landesbetrieb
Vermessung die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in
verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie dem Landesbetrieb
Vermessung insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen
gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren
Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -
zurückzuführen ist. Im übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden,
indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles
unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind
zurückzusenden. Bei einer Rücksendung aus einer Warenlieferung, deren
Bestellwert insgesamt bis zu 40 € beträgt, haben Sie die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht.
Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige
Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Widerrufsrecht bei speziellen Warengruppen Ihr Widerrufsrecht
erlischt vorzeitig, wenn der Landesbetrieb Vermessung mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben (z.B.
durch Download von digitalen Daten, z.B. Geodaten etc.). Das Widerrufsrecht
gilt nicht für folgende Warengruppen:
2. Weitere Informationen Beanstandungen können Sie an das Landesvermessungsamt
Baden-Württemberg, Büchsenstraße 54, 70174 Stuttgart richten. Dies ist auch
die ladungsfähige Anschrift des Landesbetriebs Vermessung. Der Landesbetrieb
Vermessung wird durch den Präsidenten des Landesvermessungsamts
Baden-Württemberg vertreten. Ihre Rechte als Verbraucher bei Mängeln sind wie folgt geregelt:
Zunächst gilt auch für Sie Nr. 7.1. Abweichend von 7.2 gilt für Sie
Folgendes: Etwaige Mängel sind von Ihnen innerhalb von 24 Monaten nach
Empfang der Lieferung mitzuteilen. Im Falle einer rechtzeitigen und
begründeten Mängelanzeige stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte zu.
Schadensersatz können Sie jedoch nur verlangen, wenn Sie den Mangel innerhalb
von 12 Monaten nach Empfang der Lieferung angezeigt haben. In diesem Fall
wird ein Schaden nur erstattet, wenn der Landesbetrieb Vermessung, seine
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder
grob fahrlässig verursacht oder schuldhaft wesentliche Vertragspflichten
verletzt haben. Der Landesbetrieb Vermessung haftet im Falle der leicht
fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht höchstens bis zum
typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der
bestellten Ware nicht überschreitet, nicht für entgangenen Gewinn oder für
Schäden, die durch fehlende Nutzungsmöglichkeiten oder Datenverluste
entstanden sind. Die genannten Haftungseinschränkungen gelten nicht für
Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder
Gesundheit durch den Landesbetrieb Vermessung, seine gesetzlichen Vertreter
oder seine Erfüllungsgehilfen beruhen sowie auf Ansprüche nach dem
Produkthaftungsgesetz. |